Kontakt
Arthur Waser Foundation
Bellerivehöhe 9
6006 Luzern
Tel. +41 41 375 80 70
foundation@arthur-waser.ch
Ansprechpersonen
Geschäftsleitung
David Keller
E-Mail
Projekte Zentralschweiz
Soziales, Kunst und Kultur
Christina Waldmeier / Raphaela Herzog
E-Mail
Projektleitung
Vorschul- und Schulbildung
Dr. Benjamin Brühwiler
E-Mail
Projektleitung
Berufsbildung
Ueli Jezler
E-Mail
Projektleitung
Nachhaltige Landwirtschaft
Anton Küchler
E-Mail
Projektleitung
Urbanisierung und Architektur
Benjamin Stæhli
E-Mail
Förderkriterien
Sie finden hier die Förderkriterien der AWF in den drei verschiedenen Bereichen (Bildung, Kunst&Kultur, Soziales). Bitte verzichten Sie auf die Einreichung von Gesuchen, die nicht den Förderkriterien entsprechen.
Gesuchstellung
Bildung
Die AWF steht ein für qualitativ hochstehende und für alle zugängliche Bildungsangebote in den Ländern Tanzania, Ghana und Äthiopien.
Kunst und Kultur
Die AWF fördert Kunst- und Kulturschaffende in der Zentralschweiz.
Soziales
Die AWF fördert Institutionen der Zentralschweiz in ihrem Einsatz für sozial benachteiligte Menschen.
Bitte überprüfen Sie vor der Gesucheinreichung, ob Ihr Projekt den Förderkriterien entspricht. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch ausschliesslich elektronisch über unsere Antrags-Plattform ein.
Wir empfehlen den Projektbeschrieb kurz zu halten (max. 10 Seiten) und auf das Einreichen von Präsentationen, Rezensionen und Videos zu verzichten. Sie können Ihr Gesuch während der Erfassung jederzeit speichern, zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen und einreichen. Für die Erfassung bitten wir Sie um die einmalige Registrierung eines Logins, mit dem Sie danach jederzeit auf sämtliche von Ihnen eingereichten Gesuche zugreifen können.
Füllen Sie mindestens die gekennzeichneten Pflichtfelder aus und laden Sie die Pflichtanlagen hoch. Sollten wir noch weitere Unterlagen oder Informationen benötigen, werden wir uns gerne bei Ihnen melden. Bei Problemen bei der Erfassung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bitte beachten Sie, dass wir für eine seriöse Prüfung Ihres Gesuches mehrere Wochen Vorlaufzeit benötigen. Idealerweise reichen Sie Ihr Gesuch zirka 6 Monate vor Projektumsetzung bei uns ein. Die Stiftungsratssitzungen finden quartalsweise statt, die Kommunikation der Entscheide erfolgt schriftlich innert zwei Monaten nach der Sitzung.
- Einreicheschluss Februar-Sitzung: 15. Januar 2025
- Einreicheschluss Mai-Sitzung: 9. April 2025
- Einreicheschluss September-Sitzung: 20. August 2025
- Einreicheschluss November-Sitzung: 22. Oktober 2025
Anträge die nach der jeweiligen Einreichfrist bei uns eingehen, werden an der folgenden Sitzung behandelt. Rückwirkende Finanzierungen und Defizitdeckungen können nicht genehmigt werden.
Zustiftungen
Die AWF ist als private Stiftung nicht auf Spendengelder angewiesen. Sie ist aber offen für Zustiftungen und Legate von Privatpersonen, die nicht eine eigene Stiftung gründen möchten. Vorgängig muss dafür ein intensiver Austausch stattfinden, damit solche Zustiftungen für beide Seiten Sinn ergeben und im gegenseitigen, philanthropischen Interesse erfolgen.
Bei Interesse an einer Zustiftung kontaktieren Sie bitte den Geschäftsführer der AWF.